In den vergangenen Jahren ist es gehäuft zu Unregelmäßigkeiten bei der Durchführung von Flügen gekommen. Sei es, dass die Flüge verspätet waren, dass man dadurch womöglich seine Anschlussflüge verpasst hat oder dass das Gepäck zu spät ankommt. Doch man muss nicht jede Flugverspätung hinnehmen. Insbesondere bei Flügen mit Airlines aus der Europäischen Union ist man wirksam gegen hohe Verspätungen geschützt. Wie ihr eure Ansprüche gegen die Airline auch durchsetzen könnt, darum geht es in diesem Artikel über den Flugrechtedienstleister Airhelp und seine famosen Airhelp Plus (Airhelp+)-Mitgliedschaften.
Fluggastrechteverordnung: Verspätungen, Umbuchungen & Annullierungen
Die EU-Fluggastrechteverordnung EU261/2004 schützt Verbraucher innerhalb der EU wirksam gegen Flugverspätungen, Flugannullierungen oder Downgrades, indem sie Airlines verpflichtet, empfindliche Entschädigungsleistungen an Betroffene zu zahlen, wenn ein Flug, der in der EU startet, bei der Ankunft um mehr als drei Stunden verspätet ist. Bei einem Flug von außerhalb der EU, der in der EU landet, gilt die Verordnung nur, wenn der Flug von einer in der EU ansässigen Airline durchgeführt wurde. Die Verordnung gilt mit einigen Besonderheiten auch für Flüge von und nach Großbritannien, Schweiz, Norwegen oder Island.
Die Höhe der Entschädigungszahlung bei einer Verspätung von mehr als 3 Stunden bei Ankunft richtet sich nach der Flugentfernung:
- Kurzstrecke: bis 1.500 km: 250 €
- Mittelstrecke: > 1.500 km (innerhalb EU) ODER 1.500 – 3.500 km: 400 €
- Langstrecke: > 3.500 km (Start oder Ziel außerhalb EU): 600 €
Auf der Langstrecke, die im Großen und Ganzen Flüge nach außerhalb der EU umfasst, könnt ihr bei einer Flugverspätung von mehr als drei Stunden also fast immer mit einer Entschädigung von 600 Euro rechnen.
Welche Rechte habe ich bei Flugannullierung?
Wenn eure Airline einen Flug storniert, hängt die Frage, ob ihr Anspruch auf die o.g. Entschädigung habt, vom Zeitpunkt der Stornierung ab. In jedem Fall ist von dem Anspruch auf Entschädigung bei Flugverspätung die Pflicht der Airlines zu trennen, die Kosten für das Flugticket zu erstatten. Bei dem Anspruch auf Erstattung der Flugkosten wegen Annullierung kommt es nicht darauf an, warum die Airline den Flug storniert hat.
Eine Entschädigung gibt es zwar nur, wenn die Airline die Stornierung zu verantworten hat, doch den Flugpreis muss sie in jedem Fall erstatten. Das wissen die Airlines natürlich auch und da ist die EU- Fluggastrechteverordnung auch eindeutig. Ihr habt nach Art. 8 der VO 261/2004 Anspruch auf entweder
- kostenfreie Umbuchung auf einen Flug eurer Wahl oder
- Erstattung des vollen Flugpreises
Die Erstattung des vollen Flugpreises muss auf demselben Wege erfolgen wie die Zahlung – also durch Rückbuchung auf eure Kreditkarte oder Rücküberweisung. Nicht statthaft ist dagegen, die Erstattung eigenmächtig in einer anderen „Währung“, z.B. einem Gutschein auszuzahlen. Wer sich mit einem Gutschein zufrieden geben möchte, kann das natürlich tun – Anspruch habt ihr aber auf Auszahlung des Flugpreises in Geld.
Wann gibt es bei Annullierung Entschädigung?
Wie gesagt, ihr habt IMMER die Wahl zwischen Erstattung des Kaufpreises oder Ersatzbeförderung. Ob ihr darüber hinaus auch Anspruch auf die Entschädigungszahlung habt, hängt vom Zeitpunkt der Stornierung ab.
- Mehr als 14 Tage vor Abflug: keine Entschädigung, aber Ersatzbeförderung, weniger als 14 Tage vor Abflug: Entschädigung UND Ersatzbeförderung, ABER keine Entschädigung, wenn die Airline Ersatzbeförderung anbietet. Die Ersatzbeförderung muss dabei in engen zeitlichen Grenzen erfolgen:
- Information 7 bis 13 Tage vor Abflug: Kein Anspruch auf Entschädigung, wenn der angebotene Ersatzflug maximal zwei Stunden früher startet und maximal vier Stunden später am Ziel ankommt.
- Information weniger als 7 Tage vor Abflug: Kein Anspruch auf Entschädigung, wenn der Ersatzflug maximal eine Stunde früher startet und maximal zwei Stunden später am Ziel ankommt.
Es ist wichtig zu verstehen, dass man unabhängig von der Frage der Entschädigung IMMER Anspruch auf Erstattung oder Ersatzbeförderung hat. Bei der Ersatzbeförderung müsst ihr euch nicht mit einem Flug am nächsten Tag oder mehrere Tage später abspeisen lassen. Wenn es Flüge mit anderen Airlines gibt, die früher an eurem Zielort ankommen, dann muss euch die Airline im Zweifel auch auf diese Airlines umbuchen.
Kein Anspruch bei außergewöhnlichen Umständen: was ist "außergewöhnlich"?
Außergewöhnliche Umstände beziehen sich auf alle Ereignisse außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft, die zu einem verspäteten oder annullierten Flug führten. Es handelt sich um Situationen, in denen eine Beeinträchtigung nicht hätte verhindert werden können, selbst wenn die Fluggesellschaft alle angemessenen Maßnahmen getroffen hätte.
Die häufigsten "außergewöhnlichen Umstände" sind Streiks von Flughafenpersonal oder Flugsicherung, extreme Wetterbedingungen oder medizinische Notfälle an Bord. Aber auch politische Unruhen o.ä. können außergewöhnliche Umstände sein. Wichtig ist, dass die Airline keinen Einfluss auf diese Umstände nehmen kann.
Airlines machen es sich oft leicht, einfach erst einmal "außergewöhnliche Umstände" zu behaupten. Doch so einfach ist es natürlich nicht, denn die Beweislast, dass das Wetter am Ankunftsort tatsächlich so schlecht war, dass eine Landung zu gefährlich gewesen wäre, liegt natürlich bei der Airline. Gerade Wetterbedingungen sich auch leicht zu überprüfen, zum einen durch Wetterdaten, zum anderen aber auch dadurch, ob es an dem betreffenden Airport denn auch Flugausfälle anderer Airlines gegeben hat. Wenn mein Flug nach Hamburg wegen schlechten Wetters storniert wird, meteorologische Daten aber sonniges Wetter belegen und alle anderen Airlines am Flughafen Hamburg planmäßig angekommen und gestartet sind, dann dürfte die Airline mit dieser Behauptung nicht durchkommen.
Bei Streiks ist es übrigens so, dass nur Streik von Fremdpersonal ein außergewöhnlicher Umstand ist. Streikt das Bordpersonal bei Lufthansa ist das ein betrieblicher Vorgang, auf den Lufthansa Einfluss hat. In diesem Fall wären also Entschädigungszahlungen bei Flugausfällen oder Flugverspätungen zu leisten.
Airhelp Plus: Wie setze ich meine Entschädigungsansprüche durch?
Die entscheidende Frage ist nun natürlich: Wie komme ich im Schadensfall denn an mein Geld. Und hier gilt leider die alte Juristen-Weisheit: Recht haben ist nicht gleich Recht bekommen. Airlines reagieren oft gar nicht oder mit einem pauschalen Verweis auf außergewöhnliche Umstände, die die Airline nicht zu vertreten habe.
Wenn die Airline zahlungsunwillig ist, muss man am Ende seine Ansprüche auf dem Rechtsweg durchsetzen. Dazu kann man entweder einen Rechtsanwalt beauftragen oder einen der zahlreichen Flugrechtsdienstleister. Der Rechtsanwalt ist für euch kostenlos, wenn ihr den Fall vollständig gewinnt. Dann trägt die Airline die Kosten eures Rechtsanwalts. Verliert ihr oder einigt ihr euch in einem gerichtlichen Vergleich auf etwas, kann ein Kostenrisiko für euch bestehen.
Bei den Flugrechtsdienstleistern habt ihr zwar kein Kostenrisiko, aber diese behalten ein Teil der Entschädigungsleistung als Provision ein.
Einer dieser Dienstleister ist Airhelp und die bieten mit einer Airhelp+ genannten Mitgliedschaft einen besonderen Service an.
Airhelp Plus: Keine Provision und zusätzliche Versicherungsleistungen bei Flugunregelmäßigkeiten
Airhelp+ gibt es in den Geschmacksrichtungen Smart und PRO. Beide enthalten unlimitierte Vertretung bei Flugverspätungen und -annullierungen OHNE Provisionseinbehalt. Wenn ihr 10 Mal im Mitgliedsjahr eine Verspätung von mehr als 3 Stunden habt und jeweils eine Entschädigung beanspruchen könnt, behält Airhelp KEINE Provision von euch ein. Ihr bekommt also bis zu 600 Euro komplett ausgezahlt.
Neben diesem unlimitierten provisionsfreien Auszahlungen von Entschädigungen bietet Airhelp+ noch Versicherungsleistungen an, die NICHT auf die Entschädigungen angerechnet werden. Es gibt 3 Versicherungen, die euch zusätzliche Zahlungen durch Airhelp bzw deren Versicherung bringen:
- 100 Euro Entschädigung, wenn euer Flug verspätet ist
- 200 Euro Entschädigung, wenn ihr einen Anschlussflug verpasst und
- 100 Euro Entschädigung, wenn das Gepäck zu spät ankommt
Es ist wichtig zu wissen, dass diese Versicherungen unabhängig sind von den außergewöhnlichen Umständen, die Airlines aus einer Zahlungspflicht befreien könnten. Selbst wenn eine Airline einmal nicht zahlen muss, habt ihr immer noch Anspruch auf die Zahlung aus der Versicherung.
Natürlich gelten auch für diese Versicherungen Bedingungen, die ihr vor einem Abschluss auf der Airhelp-Webseite auf Aktualität prüfen solltet. Die wichtigsten Bedingungen sind:
- für die Flugverspätung: Der Flug muss eine Ankunftverspätung von mindestens 3 Stunden haben. In diesem Fall wirbt Airhelp+ damit, dass die Entschädigung automatisch ausgezahlt wird, weil eure Flüge von Airhelp getrackt werden. Sobald dort eine Verspätung von mehr als 3 Stunden auftaucht, wird die Überweisung ausgelöst.
- für den verpassten Umstieg: Hier müsst ihr Bordkarte, Flugdaten und Beleg für den verpassten Umstieg einreichen. Der verpasste Umstieg muss auf Verspätung, Umleitung oder Annullierung eures Zubringers zurückzuführen sein und ihr müsst tatsächlich verspätet am Zielort ankommen.
- für die Gepäckverspätung: Hier müsst ihr die Verlustmeldung eures Gepäcks (die sog. PIR) bei Airhelp einreichen. Aus den Bedingungen ergibt sich nicht, dass es eine Mindestverspätung des Gepäcks gibt, ab der ihr die Versicherung in Anspruch nehmen könnt. Wenn das Gepäck also nicht auf dem Karussell ist und ihr die Verlustmeldung aufgegeben habt, solltet ihr die Auszahlung erhalten.
Airhelp Plus: Wie viele Flüge sind mit der Versicherung abgesichert?
Die Zahl der abgesicherten Flugreisen ist an den Tarif geknüpft, den ihr abgeschlossen habt. Mit dem Smart Tarif für 39,99 Euro seid ihr auf 3 Flugreisen abgesichert. Beim PRO-Abo für 99.99 Euro sind es sogar 9 Flugreisen. Eine Flugreise umfasst das, was auf einem Ticket steht. Das kann ein Oneway Flug mit nur einem Segment sein oder ein Returnflug mit komplizierten Umsteigeverbindungen. Welche eurer Flüge ihr absichern wollt, ist übrigens eure Sache. Ihr müsst Flüge, die ihr versichern wollt, aber mindestens 48 Stunden vor Abflug in eurem Konto oder der Airhelp App eingeben.
Wer besonders viel im Jahr fliegt, sollte strategisch überlegen, welche Flüge er absichert. Generell sollte man natürlich vor allem Flüge absichern, bei denen die Versicherungen überhaupt in Frage kommen. Wer einen Oneway Flug ohne Umstieg und nur mit Handgepäck versichert, hat schon mal keine Chance auf eine Auszahlung für verpasste Anschlussflüge oder Gepäckverspätung. Deshalb sind natürlich vor allem Returnflüge mit mehreren Umstiegen und Aufgabegepäck interessant. Generell steigt die Verspätungswahrscheinlichkeit auch, je später es am Tag schon ist, weil sich Verspätungen aufgrund zu kurz kalkulierter Standzeiten nach hinten aufaddieren. Bei Umsteigeverbindungen sind natürlich vor allem Flüge mit sehr knapp kalkulierten Umsteigezeiten interessant für die Versicherung.
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Loungezugang bei Verspätung
Die meisten von uns fliegen ja eh Business Class oder haben vielleicht Status oder die American Express Platinum Card und deshalb ohnehin Loungezugang. Aber wer statuslos ist und Economy fliegt und keinen keinen Priority Pass durch Amex hat, der kann von einem Loungepass profitieren, den euch Airhelp automatisch in euer Konto einstellt, wenn eine versicherte Reise sich beim Abflug mehr als eine Stunde verspätet. Dieser Loungepass ist auch für 3 Monate gültig, falls es sich nicht mehr lohnen sollte, vor dem verspäteten Flug noch in die Lounge zu gehen.
Ihr könnt ohne Verspätung über Airhelp auch Loungepässe beim Anbieter Loungepass mit 10% Rabatt kaufen. Weitere Rabatte gibt es bei High Pass für einen VIP-Weg durch die Sicherheitskontrolle und 10% Rabatt auf eSIMs von Airalo.
Airhelp Plus Fazit
Flugunregelmäßigkeiten können vorkommen, deshalb ist es wichtig, seine Rechte zu kennen. Mit Airhelp+ hat man kein Kostenrisiko mehr und ist sogar noch zusätzlich versichert.
*Dieser Artikel ist keine individuelle Rechtsberatung, sondern soll allgemein über Verbraucherrechte aufklären. Wir empfehlen euch, vor Abschluss einer Mitgliedschaft bei Airhelp+ die jeweils aktuellen Bedingungen nachzulesen!


